BPOL NRW: Bei Anzeigenerstattung in der Wache der Bundespolizei wurde offener Strafbefehl festgestellt -Durch Zahlung der Geldstrafe konnte Haft vermieden werden-

Münster (ots) - Am Montagnachmittag (31.07.2017) gegen 16:00 Uhr suchte eine 34-jährige Münsteranerin die Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof Münster auf und zeigte den Verlust ihres Rucksackes mit verschiedenen Ausweispapieren an. Sie hatte den Rucksack mit Inhalt vor einigen Tagen im Hauptbahnhof Münster verloren und benötigte nun eine Bescheinigung.

Bei der Überprüfung der Person stellten die verblüfften Bundespolizisten fest, dass die Frau von der Staatsanwaltschaft Münster gesucht wurde.

Wegen Hehlerei hatte sie noch eine offene Geldstrafe in Höhe von 250,00 Euro zu zahlen, ersatzweise 25 Tage Haft zu verbüßen. Ein entsprechender Strafbefehl des Amtsgerichts Münster lag bereits vor.

Durch Zahlung des geforderten Geldbetrages, konnte die gesuchte 34-Jährige die Freiheitsstrafe abwenden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Wolfgang Amberge
Telefon: 0251 97437 - 0
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.