Schwerin (ots) - Das Landgericht Rostock hat heute im Zusammenhang mit dem polizeilichen Einsatz vom 25.26.07.2017 im Raum Güstrow auch in den beiden noch nicht entschiedenen Fällen die Beschwerde des Landeskriminalamtes gegen den Beschluss des Amtsgerichts Güstrow zurückgewiesen. Hierzu nimmt das Innenministerium wie folgt Stellung: "Das Innenministerium nimmt den heute Nachmittag vom Landgericht Rostock gefassten Beschluss zur Kenntnis. Damit hat das Gericht die Beschwerde nicht aus formalen Erwägungen zurückgewiesen, sondern in der Sache entschieden. Die Einschätzung der Sicherheitsbehörden zur Gefährlichkeit der Personen wird vom Gericht nicht infrage gestellt. Dies rechtfertigt allerdings nach Auffassung des Gerichts eine Gewahrsamnahme nicht, weil ein unmittelbar bevorstehender Anschlag nicht konkretisiert worden sei. "Es war richtig, dass die Landespolizei versucht hat, alle bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, um eine Gefahr von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden und auch weiterhin werden wir alle polizeilichen und ausländerrechtlichen Alternativen nutzen," so Innenminister Lorenz Caffier.
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