Ihlowerfehn – Versuchter Einbruch in Kindergarten; Wiesmoor – Einbrecher scheiterten an Tür; Aurich – Reifen zerstochen; Simonswolde – Ohne Führerschein

Altkreis Aurich (ots) - Kriminalitätsgeschehen

Ihlowerfehn - Versuchter Einbruch in Kindergarten:

Unbekannte Täter wollte zwischen Freitag, 28.07.2017, und dem gestrigen Montag in einen Kindergarten in der Von-Senden-Straße einbrechen. Gleich an mehreren Fenstern machten sich die Täter zu schaffen. Die Fenster wurden zwar beschädigt, geöffnet werden konnten sie jedoch nicht, so dass die Täter den Kindergarten nicht betreten konnten. Hinweise zur Tat nimmt die Polizei in Aurich unter der Telefonnummer 04941-606215 entgegen.

Wiesmoor - Einbrecher scheiterten an Tür:

In einen Malerbetrieb im Hopelser Weg wollten unbekannte Täter zwischen Donnerstag, 27.07.2017, und Montag, 31.07.2017, einbrechen. Die Täter versuchten eine Tür aufzubrechen. Die Tür wurde dabei beschädigt, hielt jedoch Stand, so dass die Täter die Örtlichkeit ohne Beute verlassen mussten. Die Polizei in Wiesmoor bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 04944-9269110.

Aurich - Reifen zerstochen:

Freitagabend wurde zwischen 19:30 Uhr und 22:30 Uhr, in der David-Fabricius-Straße ein Auto beschädigt. Der silberne VW Golf stand am Fahrbahnrand geparkt. Unbekannte Täter zerstachen zwei Autoreifen und zerkratzten den Lack. Die Polizei in Aurich nimmt unter der Telefonnummer 04941-606215 Hinweise zum Tatgeschehen entgegen.

Verkehrsgeschehen

Simonswolde - Ohne Führerschein:

Eine Polizeistreife kontrollierte gestern Abend, gegen 20:30 Uhr, einen Rollerfahrer in der Ihlower Straße. Der 17-Jährige hatte zuvor mit dem Roller die Oldersumer Straße von Ihlowerfehn in Richtung Simonswolde befahren. Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 17-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Er konnte lediglich eine Mofaprüfbescheinigung vorweisen, die jedoch zum Fahren des Rollers nicht ausreichte. Außerdem stellten die Beamten fest, dass an dem Roller ein komplett schwarz lackiertes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2014 angebracht war. Dem Rollerfahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Erziehungsberechtigten wurden in Kenntnis gesetzt und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

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