Kiel (ots) - Wir berichteten Anfang der vergangenen Woche von einer gemeinsamen Rettungsaktion der DGzRS und der Wasserschutzpolizei (siehe ots 170724.1).
Ein 79-jähriger Skipper sollte zur Wundversorgung von Bord geholt werden. Bei dem Versuch, ihn in ein Schlauchboot zu hieven, verlor eine Kollegin bei einer heftigen Welle das Gleichgewicht und stürzte ins Wasser.
Durch den Kontakt mit dem Meerwasser löste der Rettungskragen selbständig aus.
Dank des angelegten Rettungskragens konnte sie von einem Kollegen zügig in das Schlauchboot geholt werden. Selbst wenn sie das Bewusstsein verloren hätte, wäre der Kopf über Wasser gehalten worden, und somit die Atemwege frei geblieben.
Diesen Zwischenfall nimmt die Wasserschutzpolizei Kiel zum Anlass, Wassersportlern und Seeleuten gleichermaßen das Tragen derartiger Rettungskragen dringend ans Herz zu legen.
Diese können Leben retten.
Oliver Pohl
Polizeidirektion Kiel
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