Bundespolizeidirektion München: Der Schleuser sitzt nicht immer am Steuer – Bundespolizei beendet Schleusung auf A7 – Strafverfahren wegen Einschleusens und Sozialleistungsbetrugs

Bundespolizeidirektion München: Der Schleuser sitzt nicht immer am Steuer - Bundespolizei beendet Schleusung auf A7 - Strafverfahren wegen Einschleusens und Sozialleistungsbetrugs
Die Bundespolizei hat einen mutmaßlichen Schleuser auf der A7 festgenommen. Der Ägypter ließ einen der Geschleusten für die bezahlte Tour selbst fahren.

Füssen / A7 (ots) - Die Bundespolizei hat am Dienstag (1. August) auf der A7 bei Füssen einen Ägypter festgenommen. Der Mann wird beschuldigt, vier syrische Staatsangehörige nach Deutschland geschleust zu haben. Dabei ist er noch nicht einmal selbst am Steuer des Schleuserfahrzeugs gesessen.

Im Rahmen der Grenzkontrollen stoppten die Bundespolizisten einen Pkw mit deutschen Ausfuhrkennzeichen. Im Auto befanden sich insgesamt fünf Insassen. Lediglich der Beifahrer konnte sich mit einer italienischen Aufenthaltsgenehmigung ordnungsgemäß ausweisen. Die anderen vier Mitfahrer, einschließlich Fahrzeugführer, verfügten nicht über die erforderlichen Einreise- oder Aufenthaltspapiere. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich bei ihnen um Syrer im Alter von 18, 22, 30 und 51 Jahren.

Nach ersten Ermittlungen der Bundespolizei hatte der Ägypter die Fahrt mit dem auf ihn zugelassenen Wagen organisiert. Offenbar hat er pro Person 350 Euro für die Tour von Italien nach Deutschland verlangt. Da er selbst keine Fahrerlaubnis besitzt, bat er einen der Geschleusten, sich hinter das Lenkrad zu setzen. Weitere Nachforschungen ergaben, dass der mutmaßliche Schleuser auch in Deutschland Asyl beantragt hatte, obwohl er bereits in Italien registriert worden war und dort eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hatte. Daher wird nicht nur wegen Einschleusens von Ausländern, sondern auch wegen Sozialleistungsbetrugs gegen den 45-Jährigen ermittelt. Auf richterliche Anordnung hin musste er am Mittwoch in der Kemptener Justizvollzugsanstalt die Untersuchungshaft antreten.

Von den vier Geschleusten kam es lediglich dem 18-Jährigen auf Schutz beziehungsweise Asyl in Deutschland an. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Seine drei Landsleute werden hingegen die Bundesrepublik voraussichtlich schon bald wieder verlassen müssen.

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