Lüneburg (ots) - ++ Achtung Schulanfang! ++ Polizei mahnt zur "Vorsicht und gegenseitige Rücksicht" ++
Region Lüneburg/Lüchow-D./Uelzen
Am Donnerstag, 03.08.2017 fängt in Niedersachsen die Schule an! Gerade das morgendliche Straßenbild wird sich in der Zeit von 07:30 bis 08:00 Uhr wieder stark verändern. Wesentlich mehr Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger werden unterwegs sein. Darunter sind auch die Erstklässler, die von allen am wenigsten Erfahrung im Straßenverkehr haben.
Für alle Erwachsenen gilt: halten sie sich zum Schutz aller an die Verkehrsregeln. Mit Ihrem Verhalten haben sie eine Vorbildrolle. Die Stärkste Form des Lernens für junge Kinder ist das Lernen am Modell.
Für die Eltern heißt es, ihre Kinder auf der einen Seite zu schützen, andererseits aber auch das Lernen von Selbständigkeit und das Sammeln von Erfahrungen zu ermöglichen. Dies muss dem Entwicklungsstand des Kindes immer wieder angepasst werden. Wenn möglich, sollten Kinder so viel wie möglich zu Fuß gehen. Die Kinder kommen wach und munter in der Schule an und können sich besser konzentrieren. Der Schulweg sollte vorher noch einmal besprochen bzw. gemeinsam geübt werden. Wichtig ist, dass morgens keine Hektik entsteht. Lieber etwas mehr Zeit einplanen und rechtzeitig aufstehen. Wenn sie mit dem Auto zur Schule gebracht werden, sollten Kinder etwas abgesetzt von der Schule herausgelassen und nicht direkt bis vor die Schule gebracht werden. Dort wo die meisten "Elterntaxis" aufeinandertreffen, entstehen die unübersichtlichsten Situationen. Gelbe Füße signalisieren den sicheren Schulweg, einige Schulen besitzen auch spezielle Bring- und Abholzonen.
Kinder mit Fahrrädern sollten erst nach Abschluss der Radfahrprüfung in der 4. Klasse alleine zur Schule fahren. Fahrräder sollten vorher noch einmal auf ihre Verkehrstauglichkeit überprüft werden. Kinder, die mit dem Bus fahren, sollten wissen, wie man sich richtig am und im Bus verhält. Tabu ist, direkt vor oder hinter einem Bus auf die Straße zu treten.
Drängeln oder spielen an der Bushaltestelle kann gefährlich werden, wenn der Bus sich nähert.
Einmal mehr gilt § 1 der StVO: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht...
Polizeiinspektion Lüneburg
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