Fall bei Aktenzeichen XY

Northeim (ots) - Northeim/Uslar (mn)Die Polizeiinspektion Northeim/Osterode stellt in der Sendung Aktenzeichen XY im ZDF am 09.08.2017 (20.15 Uhr) den bis heute ungeklärten Fall eines Tötungsdeliktes zum Nachteil eines neugeborenen Mädchens in Uslar vor.

Am Donnerstag, 11.03.2004, fanden Mitarbeiter des Bauhofs Uslar bei Pflegearbeiten im Bereich der Auschnippe (B 241) an der Böschung unterhalb der Straße Kupferhammer den Leichnam eines neugeborenen Kindes auf. Das Mädchen war eingewickelt in ein Handtuch. Es war damit in einen Stoffbeutel und eine Lidl-Plastiktüte eingepackt.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergaben damals, dass die Liegezeit des Leichnams etwa vier Wochen betragen haben dürfte. Die Polizei geht davon aus, dass das Kind circa Mitte Februar unmittelbar am Fahrbahnrand der Auschnippe von Unbekannten abgelegt worden war. Ein namentlich bekannter Zeuge hatte sich im Zuge der Ermittlungen bei der Polizei gemeldet und erklärt, dass er die Plastiktüte dort aufgefunden und sie an die Böschung gelegt habe, damit niemand darüber fallen sollte. In den Beutel habe er damals nicht geschaut und deshalb das Baby auch nicht entdeckt. Danach setzte Schneefall ein, so dass die Tasche mit dem Kind mehrere Wochen den Blicken von Passanten verborgen geblieben war.

Bei dem aufgefundenen Handtuch handelt es sich um ein älteres Wäschestück, wie es Anfang des 20. Jahrhunderts jungen Frauen zur Aussteuer gegeben wurde. Das Handtuch dürfte etwa 1920 oder früher von einer nicht bekannten Firma gefertigt worden sein. Es trägt ein Monogramm mit den Buchstaben "HK". (Bild)

Das Kind war in diesem Handtuch eingewickelt wiederum in einen Stoffbeutel der Supermarktkette "Sky" gesteckt. Die Firma Sky war zum damaligen Zeitpunkt in Südniedersachsen nicht ansässig. Filialen bestanden im Raum Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und um Ulm herum in Bayern und Baden-Württemberg. Der Stoffbeutel trägt ein stilisiertes Wolkenmuster mit dem Schriftaufdruck "Saubere Luft".

Säugling, Handtuch und Stoffbeutel befanden sich wiederum in einer handelsüblichen Plastiktragetasche der Firma "Lidl". Hierbei handelt es sich um ein Massenprodukt.

Die Obduktion des kleinen Mädchens ergab, dass es bei der Geburt gelebt hatte und auch weiterhin lebensfähig gewesen wäre. Der Tod des Kindes wurde durch den Täter oder die Täterin mittels sogenannter stumpfer Gewalteinwirkung herbei geführt. Details hierzu können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitgeteilt werden.

Die Polizeiinspektion Northeim/Osterode nimmt nunmehr die Gelegenheit wahr, die Ermittlungen in dieser Sache neu zu intensivieren und erhofft sich dadurch Hinweise, die zur Aufklärung dieser Straftat führen.

Durch die Staatsanwaltschaft Göttingen wurde für Hinweise, die zur Aufklärung der Straftat und zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro ausgesetzt.

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