Bühl (ots) - Zwei Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft bekamen sich am späten Montagabend in der Erlenstraße in die Haare. Weshalb die beiden 23 und 20 Jahre alten Kontrahenten kurz vor Mitternacht aneinander gerieten, ist noch unklar. Fest steht, dass der Ältere eine Gesichtsverletzung davontrug, die mutmaßlich von einem Faustschlag des Jüngeren herrührte. Während beim Verletzten nach einem Alkoholtest ein Wert von knapp 1,5 Promille zu Buche stand, war beim vermeintlichen Schläger keine Alkoholbeeinflussung festzustellen. Die Beamten des Polizeireviers Bühl haben die Ermittlungen aufgenommen.
/wo
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