Nürnberg (ots) - Das Fachkommissariat der Kripo Nürnberg beschäftigt sich derzeit mit einem 31-Jährigen, der einen Gabelstapler mehrfach verkauft hat. Das Fahrzeug war aber zu keiner Zeit sein Eigentum.
Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten laufen bereits seit letztem Jahr. Damals hatte er bei einer Getränkefirma im südlichen Mittelfranken Interesse an einem Gabelstapler gezeigt und Kaufabsicht angemeldet. Letztlich aber scheiterte das Geschäft.
Im August 2016 telefonierte ein Vertreter einer Firma im Allgäu mit dem Getränkehandel. Er wolle den Gabelstapler demnächst abholen, weil er ihn von dem 31-Jährigen gekauft habe. Überweisungsbelege dokumentierten den Kauf. Der Angestellte jedoch negierte das Ansinnen mit der Begründung, dass der Stapler nicht verkauft worden und noch im Besitz des Getränkehandels ist. In diesem Fall entstand ein Vermögensschaden von rund 9.000 Euro.
Den gleichen Stapler bot der Beschuldigte im November 2016 einer anderen Firma in Norddeutschland an. Man einigte sich auf einen Kaufpreis von ebenfalls rund 9.000 Euro und auf die Abholung in Nürnberg. Nach Überweisung des Kaufbetrages konnte der Beschuldigte naturgemäß den Stapler nicht übergeben, so dass letztlich Anzeige erstattet wurde und die mutmaßlichen Betrügereien aufflogen.
Der Beschuldigte, der wegen des Verdachts des Warenbetruges angezeigt wurde, macht zum Sachverhalt keine Angaben.
Bert Rauenbusch/n
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