Schwerin (ots) - Im Fall des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat war für die beiden bosnischen Beschuldigten aus Güstrow, wie bereits berichtet, Abschiebehaft durch das AG Güstrow verhängt worden.
Bei dem auch am Verfahren beteiligten Christian N. liegt derzeit kein dringender Tatverdacht diesbezüglich vor. Im Gesamtkontext des Verfahrens wurden ihm neben den bereits bestehenden polizeilichen Maßnahmen aufgrund der Gesamtsituation durch die Stadt Rostock für die Dauer der Hanse Sail Auflagen erteilt, sich nicht in Rostock aufzuhalten und einer regelmäßigen Meldepflicht bei der Polizei nachzukommen. Bei Verstößen gegen eine dieser Auflagen war ihm die Ingewahrsamnahme angedroht worden. Nachdem er gegen die Meldepflicht bei der Polizei am Sonnabend verstoßen hatte, wurde er heute durch Kräfte der Landespolizei in seiner Wohnung aufgesucht und kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Er wurde auf Antrag der Ordnungsbehörde der Stadt Rostock dem Amtsgericht Güstrow zugeführt. Durch die Bereitschaftsrichterin des AG Güstrow wurde eine auf die Dauer der Hanse Sail bezogene Gewahrsamnahme bis zum Ablauf des 13.08.2017 angeordnet. Christian N. verhielt sich dabei kooperativ. Er wurde durch seinen Rechtsbeistand begleitet.
Die Auswertung der bei der Durchsuchung am 26. Juli sichergestellten Asservate dauert derzeit an. Die Gefährdungslage wird durch BKA und LKA MV in diesem Fall kontinuierlich aktualisiert.
In diesem Fall und darüber hinaus liegen derzeit keine Erkenntnisse für eine mögliche Anschlagsgefahr in Mecklenburg-Vorpommern vor.
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