Görlitz (ots) - Am vergangenen Wochenende ertappten Streifen der Bundespolizei drei Schwarzfahrer. Dabei wurden ein Italiener (34) sowie ein Pole (31) jeweils in der Nacht vom Sonntag auf Montag überführt.
Der 34-Jährige, der an der Autobahnanschlussstelle Görlitz aus dem Verkehr gezogen wurde, erklärte, er habe seinen Führerschein zu Hause vergessen. Dafür diktierte er freundlicherweise die Nummer seines Dokumentes, die er in seinem Smartphone gespeichert hatte. Das hätte er im eigenen Interesse vielleicht nicht tun sollen. Schnell war herausgefunden, dass die italienischen Behörden den Schein vor knapp vier Jahren auf die Fahndungsliste gesetzt hatten, damit dieser beschlagnahmt werden kann. Den Grund dafür teilte später das Polizeikooperationszentrum Österreich - Italien - Slowenien auf Nachfrage mit. Demnach war die Lenkberechtigung des Mannes Ende 2011 erloschen. Der italienische Ford Focus blieb daraufhin stehen.
Die gleiche Ausrede, wonach er seinen Führerschein zu Hause vergessen habe, hörten die Bundespolizisten auch von dem 31-Jährigen. Er war auf dem Autobahnrastplatz "An der Neiße" als Fahrer eines Audi S8 kontrolliert worden. In seinem Fall teilten die polnischen Behörden mit, dass die polnische Polizei ihm vor fast genau einem Monat den Führerschein abgenommen hatte.
Bereits am Samstagabend war ein polnischer Kraftfahrer (24), ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, hinter dem Steuer eines Mitsubishi Carisma angetroffen worden. Als er in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf gestoppt wurde, teilte er mit, dass er tatsächlich keinen Führerschein besitze aber kurz von der Theorieprüfung für dessen Erwerb stehe. Ob die Fahrschulausbildung in seinem Fall fortgesetzt wird, bleibt nun mehr als fraglich. Schließlich kassierte er, wie auch die anderen beiden Schwarzfahrer, eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Weil die Halterin des Mitsubishis ebenfalls im Auto saß, wurde auch sie wegen des Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz angezeigt. Im Übrigen hatte sie eingeräumt, von der fehlenden Fahrerlaubnis ihres Bekannten gewusst zu haben,
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