BPOLI MD: Prompte Verurteilung eines „Schwarzfahrers“

Halle (ots) - Am Donnerstag, dem 17. August 2017 wurde die Bundespolizei in Halle gegen 05.25 Uhr durch die Notfallleitstelle der Bahn über einen "Schwarzfahrer" informiert. Der Mann saß im Intercity auf der Strecke Leipzig - Halle und konnte keinen Fahrschein vorweisen. Auch seine Identität wollte er gegenüber der Zugbegleiterin nicht preisgeben. Nach Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Halle nahm eine Streife der Bundespolizei den 43-Jährigen in Empfang. Er war kein Unbekannter, denn er verbrachte die vergangene Nacht bereits ohne Reiseabsichten auf dem Hallenser Hauptbahnhof. Um seine Identität zu klären, wurde er auf die Dienststelle verbracht und durchsucht. Dort stellten die Beamten ein polizeiliches Dokument fest, aus dem seine Identität ersichtlich wurde. Außerdem entdeckten sie eine weitere Fahrpreisnacherhebung der Deutschen Bahn, aus der hervorging, dass er bereits um 00.54 Uhr eine S-Bahn von Halle nach Leipzig nutzte,- wiederum ohne Fahrkarte. Da der Mann derzeit keinen festen Wohnsitz hat, riefen die Beamten die zuständige Staatsanwaltschaft an und schlugen die Durchführung eines sogenannten beschleunigten Verfahrens vor. Die Staatsanwaltschaft stimmte diesem zu. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und um 11.30 Uhr einem Richter des Amtsgerichts Halle vorgeführt. Dieser verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á zehn Euro. Ein beschleunigtes Verfahren wird unter anderem durch die ermittelnden Beamten bei Straftätern angestrebt, die keinen festen Wohnsitz und kleinere Delikte begangen haben. Der Sachverhalt muss einfach gelagert sein und der Tathergang sowie der Täter müssen zweifelsfrei feststehen. Durch die schnelle Verurteilung soll einem Entzug der Strafverfolgung entgegen gewirkt werden.

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