Freiburg (ots) - Im Rahmen einer Streifenfahrt wurde am 16.08.17, gegen 20.45 Uhr, der Fahrer eines Kraftrollers kontrolliert, weil an dessen Zweirad das Rücklicht funktionsunfähig war. Da bei der Kontrolle ein starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden konnte, wurde der Fahrer einem Alkomattest unterzogen. Der gemessene Atemalkoholwert betrug über zwei Promille, worauf dem Mann in einer Klinik eine Blutprobe entnommen werden musste. Der Beschuldigte ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
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