Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz in vier Fällen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Hamburg (ots) - Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in gleich vier Fällen endete am Samstag für einen 27-jährigen Deutschen am Flughafen Hamburg. Denn dort vollstreckte die Bundespolizei einen gegen den Mann vorliegenden Haftbefehl.

Ein 27-jähriger Deutscher war am Samstagnachmittag auf dem Weg nach Istanbul. Dazu passierte er am Flughafen Hamburg die grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle. Der Mann legte den Bundespolizisten seinen Reisepass vor, den die Beamten mit dem Fahndungssystem abglichen. Das Ergebnis: gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg vor. Er war im Januar 2017 vom Amtsgericht Hamburg-Harburg wegen vier vorsätzlicher Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 30,00 Euro verurteilt worden. Den Betrag hatte er bisher nicht bezahlt.

Der 30-Jährige zahlte 1500,00 Euro Geldstrafe und zusätzliche 82,00 Euro Kosten noch vor Ort. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Reise fortsetzen.

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