Gadebusch / Grevesmühlen (ots) - Am 20.08.17, gg. 02:15 Uhr, beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Gadebuscher Polizei einen Pkw VW, der stadteinwärts fuhr und sich der "roten" Baustellenampel in der Roggendorfer Chaussee in Gadebusch näherte. Das Fahrzeug hielt zunächst kurz an, setzte seinen Weg dann aber verbotswidrig fort. Ein Pkw, der von der Straße Amtsbauhof auf die Roggendorfer Chaussee ordnungsgemäß bei "Grün" einbiegen wollte, musste sein Fahrzeug stoppen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Im Rahmen der nun folgenden Kontrolle des VW stellten die Beamten bei der 26-jährigen Fahrerin einen Atemalkohol von 0,7 Promille fest. Da die Fahrerin darüber hinaus auch Anzeichen eines vorangegangenen Drogenkonsums aufwies, wurde ihr ein Test angeboten. Die Offerte lehnte die Frau jedoch ab, so dass die Polizisten die Voraussetzungen für eine Blutprobenentnahme schufen und diese anschließend durch einen Arzt auf dem Polizeirevier durchführen ließen. Des Weiteren stellte sich heraus, dass der Pkw nicht ordnungsgemäß zugelassen und offenbar keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet wurde. Gegen die Fahrerin wurden Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Verstoßes gegen die Abgabenordnung eingeleitet.
Um die Mittagszeit desselben Tages erhielt die Polizei in Grevesmühlen einen Hinweis zu einem Renault, der auf der L03 von Upahl in Richtung Grevesmühlen unterwegs sein solle. Besagtes Fahrzeug, so der Hinweisgeber, würde in Schlangenlinie fahren und sei bereits mehrfach auf die Gegenfahrbahn geraten. Um einen Unfall zu vermeiden, habe der Gegenverkehr abbremsen müssen. Auf dem Weg zum Ereignisort stellten die eingesetzten Polizeibeamten den beschriebenen Renault fest und folgten diesem. Ein Überholen gestaltete sich schwierig, weil der Fahrer immer wieder über die Mittellinie fuhr. Auf Höhe der Anschlussstelle Grevesmühlen konnte der 84-jährige Fahrer schließlich passiert und angehalten werden. Die folgende Kontrolle ergab Hinweise auf einen vorliegenden Medikamenteneinfluss. Es folgte eine freiwillige Blutprobenentnahme, die Sicherstellung des Führerscheins und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Über beide Fälle wurde die Führerscheinstelle des Landkreises in Kenntnis gesetzt.
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