Bückeburg (ots) - (ma)
Man kann es als eine schon länger andauernde Unsitte bezeichnen, rechtlich ist es als eine Verkehrsstraftat zu bewerten, wenn man als Fahrzeugführer im Vorbeifahren einem anderen Verkehrsteilnehmer den Außenspiegel abfährt.
In Bückeburg ereigneten sich in der Art gestern zwei Unfallfluchten.
Um 14.45 Uhr ist an einem parkenden Pkw Skoda auf der Rintelner Straße der Außenspiegel von einem unbekannten vorbeifahrendem Pkw zerstört worden. Bislang konnte noch kein Verursacher ermittelt werden, weil sich erste Zeugenangaben als widersprüchlich herausstellten.
Auf der Pulverstraße wurde um 16.30 Uhr der Opel Corsa einer 55jährigen Gehrdenerin von einem vorbeifahrenden Pkw am Außenspiegel touchiert. Der flüchtende Verursacher wurde von einem Zeugen beobachtet, der seine Erkenntnisse an die aufnehmende Polizei Bückeburg weiterleitete. Ein Tatverdächtiger konnte mittlerweile ermittelt werden.
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