Im Streit den Kontrahenten mit einem Messer schwer verletzt – Untersuchungshaft angeordnet

Warendorf / Münster (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Kreispolizeibehörde Warendorf und des Polizeipräsidiums Münster

Am späten Freitagabend (25.8., 23:15 Uhr) gerieten ein 21 jähriger und ein 26 jähriger Mann in einer Flüchtlingsunterkunft in Warendorf in einen Streit. "Nach ersten Ermittlungen besteht der Verdacht, dass ein 21 jähriger Marokkaner bei der Auseinandersetzung mehrfach mit einem Messer auf seinen Mitbewohner eingestochen haben soll", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute (26.8.) in Münster. "Ein Stich in den Rücken traf dabei die Lunge des Opfers und verletzte ihn dadurch lebensgefährlich."

Aufgrund der sofortigen, intensivmedizinischen Intervention besteht aktuell keine Lebensgefahr mehr für den 26 jährigen Mitbewohner, der ebenfalls aus Marokko stammt. In seiner heutigen Vernehmung räumte der Beschuldigte die Tat ein, bestritt jedoch die Tötungsabsicht. Nach seinen Angaben bestanden schon seit einem längeren Zeitraum Spannungen zwischen den Landsleuten.

"Wegen der lebensgefährlichen Verletzung hat die Staatsanwaltschaft Münster beim Amtsgericht einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung beantragt", erklärte der Oberstaatsanwalt. "Der zuständige Haftrichter folgte heute diesem Antrag."

Die Ermittlungen werden von der eingesetzten Mordkommission unter Leitung von Kriminalhauptkommissar Ulrich Bux fortgesetzt. "Neben dem Motiv des Täters bedarf auch noch der genaue Tatablauf der Klärung", sagte der MK-Leiter.

Presseanfragen beantwortet Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer 0172 2913810.

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