Hamburg (ots) - Freitagabend endete die Reise in Richtung Istanbul für einen 36-jährigen Deutschen zunächst am Flughafen Hamburg und dann in Haft. Gegen den Mann lagen gleich zwei Haftbefehle vor.
Er wollte am Freitag mit dem Flugzeug in die Türkei reisen und stellte sich ordnungsgemäß der Passkontrolle bei der Bundespolizei am Hamburg Airport. Die Beamten glichen die Daten des vorgelegten Reisepasses mit dem Fahndungssystem ab und wurden fündig. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben. Der 36-Jährige war im Sommer 2016 vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte den Mann aber gleich mit einem weiteren Haftbefehl. In diesem Fall lag gegen den 36-Jährigen ein Beschluss zur Vollstreckung von 16 Tagen Erzwingungshaft vor. Durch Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 400,00 Euro blieben ihm diese 16 Tage Haft erspart.
Eine Weiterreise war aber dennoch nicht möglich, da er zunächst die noch offenen acht Monate Haft verbüßen muss. Der Mann wurde noch am Abend in die Untersuchungshaftanstalt verbracht.
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