+++ Kontrolle von Beförderungseinheiten mit Gefahrgütern +++ Acht Gefahrguttransporte beanstandet +++ Untersagung der Weiterfahrt in vier Fällen +++

Oldenburg (ots) - Neun Beamtinnen und Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg führten am Dienstag, 29.08.2017, in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr, im Bereich der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, der Polizeiinspektion Verden/Osterholz und der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta Kontrollen mit dem Schwerpunkt der Überwachung von Beförderungseinheiten, die Gefahrgüter geladen haben, durch.

Insgesamt kontrollierten die Beamtinnen und Beamten 15 Fahrzeuge. Bei neun Transporten gab es Grund zur Beanstandung. Bei acht von diesen neun beanstandeten Transporten handelte es sich um Gefahrguttransporte. Vier Fahrzeugführern wurde auf Grund erheblicher Mängel vor Ort die Weiterfahrt untersagt.

Auf der Autobahn 1, im Bereich der Gemeinde Oyten, in Fahrtrichtung Osnabrück, wurde ein rumänischer Sattelzug mit einem 50-jährigen Fahrer kontrolliert. Das Fahrzeug war mit gefährlichen Gütern beladen. Bei der Kontrolle wurde durch die Beamten festgestellt, dass die Abgasreinigungsanlage der Zugmaschine manipuliert worden war. Die Einspritzanlage für den Zusatzstoff Adblue war außer Kraft gesetzt worden, um zusätzliche Kosten dafür zu vermeiden. Dadurch hielt das Fahrzeug die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht mehr ein. Das Fahrzeug wurde stillgelegt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro einbehalten.

Im Bereich der Gemeinde Dinklage wurde auf der Autobahn 1 in Fahrtrichtung Osnabrück ein Sattelzug aus Litauen kontrolliert, der von einem 26-jährigen Fahrer geführt wurde. Das Fahrzeug war unter anderem mit 3.800 kg gefährlichen Gütern beladen und auf dem Weg von Hamburg nach Spanien. Bei der Fracht handelte es sich zum Teil um brennbare Flüssigkeiten. Für einen solchen Transport muss das Fahrpersonal besonders beschult sein und eine Bescheinigung über die bestandene Beschulung mitführen. Die hier vorgelegte Schulungsbescheinigung aus Litauen erwies sich als Totalfälschung. Eine entsprechende Beschulung hatte der Fahrer nie durchgeführt. Daneben wurden noch fehlende Dokumente und die Sicherheitsausrüstung für den Transport bemängelt. Beispielsweise fehlte auch Ausrüstung, die in einem Schadensfall dem Schutz des Fahrers und der Umwelt dienen soll. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Es wurden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Fahrer und gegen den Halter eingeleitet.

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