Bundespolizei hat den Durchblick oder Alter schützt vor Torheit nicht

Hannover (ots) - Flughafen Hannover:

Am 30.08.2017 wurden bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Moskau im Reisegepäck einer 65-jährigen deutschen Staatsangehörigen ein Butterflymesser sowie ein Springmesser aufgefunden.

Da es sich bei diesen Messern um verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz handelt, erfolgte die Beschlagnahme durch die Bundespolizei.

Ohne Messer, dafür aber mit entsprechender Strafanzeige im Gepäck, konnte anschließend die Weiterreise des Fluggastes gestattet werden.

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