Wismar (ots) - Am Morgen des 30.08.17 befand sich eine Videostreife des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Metelsdorf an der B 106 in Höhe Zickhusen und beobachtete den fließenden Verkehr. Ein Ford, der einem VW in sehr geringem Abstand folgte, erregte die Aufmerksamkeit der Polizisten. Sie folgen den Fahrzeugen. Der Ford überholte den VW in Folge mit ca. 120 km/h trotz Überholverbotes vor einer unübersichtlichen Bergkuppe. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden musste ein entgegenkommendes Fahrzeug an den rechten Rand seiner Fahrspur fahren. Nachdem der Überholvorgang nun abgeschlossen war und der Ford sich vor dem VW befand, verringerte er seine Geschwindigkeit rapide auf 60 km/h. Dabei konnten die Polizisten Drohgebärden des Mannes wahrnehmen, die sich offensichtlich gegen den VW-Fahrer richteten. Folgend hielt sich der Vorausfahrende nun in der Fahrbahnmitte, um den Nachfolgenden am Überholen zu hindern. Der VW-Fahrer seinerseits ließ sich davon nicht aufhalten und überholte den Ford, unter Nutzung des Seitenstreifens, rechts. Jetzt setzte der Ford erneut an, den VW zu überholen. Dabei befanden sich die Fahrzeuge in einer 70 km/h-Zone bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h. Kurze Zeit später gelang es der Videobesatzung, dem verantwortungslosen Treiben ein Ende zu setzen und hielt beide Pkw an. Wie sich herausstellte, war der 34-jährige Fahrer der VW nicht im Besitz eines Führerscheins. Der 67-jährige Fordfahrer äußerte, ursächlich für sein Fahrverhalten sei gewesen, dass er sich über den VW geärgert habe und er ihn "zur Ordnung bringen" wollte. Beide Fahrer erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Den VW-Fahrer darüber hinaus eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein. Vor dem Hintergrund der Prüfung zur grundsätzlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr erfolgte die Information der Führerscheinstelle.
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