Neuss (ots) - Wir berichteten mit unserer Pressemitteilung vom 15.08.2017, 13:47 Uhr, über den Diebstahl eines behindertengerechten Elektrodreirades. Inzwischen steht fest, dass das Fahrzeug nicht entwendet worden ist. Vielmehr war es aufgrund eines Missverständnisses durch Anwohner in einer Garage untergebracht worden - ohne Wissen der Eigentümer. Nachdem der Irrtum festgestellt worden war, erhielt die betroffene Familie das Spezialrad sofort zurück.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen in diesem Fall eingestellt. Eine Straftat liegt nicht vor.
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