Verfolgungsfahrt mit mehreren Streifenfahrzeugen auf der BAB A 3 – 43-jähriger Fahrer festgenommen


31.08.2017, PP Niederbayern

Verfolgungsfahrt mit mehreren Streifenfahrzeugen auf der BAB A 3 – 43-jähriger Fahrer festgenommen
PASSAU, NEUHAUS A. INN, NEUBURG A. INN, HARTKIRCHEN, POCKING, LKRS. PASSAU. Am Mittwoch, 30.08.2017 gegen 13.20 Uhr wollten Passauer Schleierfahnder einen Audi mit Landshuter Kennzeichen auf dem Autobahnparkplatz Hammerbach kontrollieren.


Der Fahrer ignorierte sämtliche Anhaltezeichen/ -versuche und flüchtete zunächst auf dem Seitenstreifen der A 3 mit ca. 120 km/h in Richtung Anschlussstelle Passau-Süd. Dort verließ er die Autobahn in den südlichen Landkreis Passau durch die Gemeinden Neuburg a. Inn, Neuhaus a. Inn bis nach Pocking. Zum Teil fuhr der Fahrer mit weit über 160 km/h, überholte trotz Gegenverkehr und missachtete auch Stoppschilder im Bereich Neuhaus a. Inn.

In der Nähe von Hartkirchen kam er zunächst aufgrund überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab und schleuderte in ein angrenzendes Maisfeld, nichts desto trotz gab der Fahrer wieder Gas bevor er wieder auf einen parallel verlaufenden Radweg auf die Fahrbahn kam.

Die Flucht des 43-jährigen Mannes ohne festen Wohnsitz dürfte wohl mehrere Gründe gehabt haben.

Die am Audi A 4 angebrachten Landshuter Kennzeichen waren am Montag, 28.08.2017, als gestohlen gemeldet worden, zudem wurde unter Verwendung der gestohlenen Kennzeichen am Dienstag, 29.08.2017, an einer Münchner Tankstelle getankt ohne zu bezahlen.

Nachdem der leicht alkoholisierte Fahrer in Pocking in der Tettenweiser Straße gestoppt werden konnte, stellte sich ferner heraus, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und der Audi seit Oktober 2016 nicht mehr zugelassen ist. Im Fahrzeug fanden die Beamten ein Notebook, bei dem die Diebstahlssicherung durchtrennt wurde.

Die weiteren Ermittlungen wurden von der Polizeiinspektion Fahndung Passau übernommen. Ein Beamter wurde bei der Verfolgungsfahrt leicht verletzt, der entstandene Sachschaden beträgt rund 10.000 EUR.

Gegen den 43-jährigen Fahrer erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Passau Haftbefehl. Er wurde am Donnerstag, 31.08.2017, in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Verkehrsteilnehmer, die durch die Fahrweise des 43-Jährigen, insbesondere im Bereich der BAB A 3, Fahrtrichtung Suben, zwischen den Anschlussstellen Passau-Mitte bis Passau-Süd, Neukirchen a. Inn, Steinhügl, Reuth, Neuhaus a. Inn, Reding, Hartkirchen bis nach Pocking in die Tettenweiser Straße gefährdet wurden, möchten sich mit der Polizeiinspektion Fahndung Passau, Tel. 0851/9511-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung setzen.

Medien-Kontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, 09421-868-1014, veröffentlicht: 01.09.2017, 15.35 Uhr