Breitenau (ots) - Am Dienstag (05. September 2017) kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 die Insassen eines grenzüberschreitenden Linienbusses. In diesem befanden sich unter anderem ein kamerunischer (34 Jahre) und ein weiterer ghanaischer (27 Jahre) Staatsangehöriger.
Die Personen händigten den Beamten ihre Reisedokumente aus. Allerdings bestanden erhebliche Zweifel an der Echtheit der Dokumente. Die Überprüfung der Personalien führte zum Ergebnis, dass gegen den Kameruner bereits ein nationaler Haftbefehl vorlag. Die geforderte Geldstrafe, in Höhe von 240,00 Euro konnte er nicht begleichen. Der Beschuldigte wurde bereits im Mai 2017, nach erfolgter unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet, nach Österreich zurückgeschoben. Weiterhin besteht gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Der Haftantritt für die nächsten 20 Tage ist die Folge seiner kriminellen Vergangenheit.
Gegen den ghanaischen Staatsangehörigen wurde analog zum Kameruner ein Strafverfahren, wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und Urkundenfälschung, eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung wird er dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überstellt.
Bereits am Vortag stellten die Einsatzkräfte auf der Bundesautobahn 17 eine Familie (28 Jahre und 20 Jahre mit einem Kleinkind) aus dem Togo in einem grenzüberschreitenden Reisebus fest. Die Familie war nicht berechtigt das Bundesgebiet zu verlassen. Nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung wurde der Familie die Weiterreise gestattet.
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