Hamburg (ots) - Bei der grenzpolizeilichen Eireisekontrolle aus Istanbul erschien gestern ein 37-jähriger türkischer Staatsangehöriger. Er legte zur Kontrolle seinen Reisepass vor. Bundespolizisten glichen seine Daten mit dem Fahndungssystem ab und landeten einen Treffer. Der Mann war von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel zur Festnahme ausgeschrieben. Das Amtsgericht Kiel hatte den Mann im Frühjahr 2016 wegen gemeinschaftlicher Beitragsvorenthaltung in 16 Fällen und gemeinschaftlichem Betrug in 14 Fällen verurteilt. Der Mann hatte nun eine Geldstrafe in Höhe von 4.500,00 Euro zu zahlen, welche er bei der Bundespolizei am Flughafen Hamburg zunächst nicht aufbringen konnte. Eigentlich hätte der Mann damit eine 150-tägige Haftstrafe antreten müssen, wenn sich sein Bruder nicht bereiterklärt hätte, den Betrag zu bezahlen. Nachdem der Betrag Stunden später nachweislich eingezahlt worden war, durfte der 37-Jährige die Dienststelle verlassen und seinen Weg fortsetzen.
Ebenfalls gestern reiste ein 44-jähriger türkischer Staatsangehöriger aus Izmir in Hamburg ein. Bei der Grenzkotrolle durch die Bundespolizei legte er seinen Reisepass vor. Ein Abgleich mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Lübeck. Der Mann war von Amtsgericht Lübeck im Sommer 2017 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt worden. Grund: Vorsätzliches Fahren ohne Führerschein. Da er der Ladung zum Strafantritt bisher nicht nachgekommen war, endete die Reise nun zunächst am Flughafen Hamburg. Von hier aus ging es dann noch am Nachmittag für die kommenden vier Monat in die Haftanstalt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord