BPOL NRW: Nach Stellung eines Strafantrages musste der Geschädigte selbst eine Haftstrafe antreten

Düsseldorf (ots) - Ein 28-jähriger Bulgare stellte Strafantrag wegen Raubes und musste anschließend selbst eine Haftstrafe verbüßen.

Samstagnacht (9. September 2017), gegen 1.30 Uhr erschien ein 28-jähriger Bulgare auf der Dienststelle der Bundespolizei in Düsseldorf und gab an, einen Strafantrag wegen Raubes stellen zu wollen. Nach eigenen Angaben hatten ihm drei unbekannte Täter das Mobiltelefon in der Düsseldorfer Altstadt geraubt. Während der Anzeigenaufnahme wurden die Personalien des Bulgaren überprüft. Es stellte sich heraus, dass er durch das Amtsgericht Günzburg (Bayern) zur Festnahme ausgeschrieben war. Er verbüßt inzwischen eine Freiheitsstrafe von 40 Tagen wegen gefährlicher Körperverletzung.

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