Nordhessen – Autobahn 7: Autobahnpolizei stoppt 31-Jährigen mit überladenem Fahrzeug und gefälschtem tadschikischen Führerschein

Kassel (ots) - Die gefährliche Fahrt eines fahrerlaubnislosen 31-Jährigen aus Tadschikistan mit seinem Kleintransporter-Anhänger-Gespann auf der Autobahn 7 in Richtung Norden endete am Samstagmorgen am Kasseler Westkreuz auf der A 44. Eine Streife der Polizeiautobahnstation Baunatal hatte das überladene und zudem mit mangelnder Ladungssicherung fahrende Gespann nach Hinweisen anderer Verkehrsteilnehmer dort aus dem Verkehr gezogen. Wie sich weiterhin herausstellte, handelte es sich bei der von dem 31-Jährigen bei der Kontrolle vorgelegten Fahrerlaubnis aus seinem Heimatland offenbar um eine Totalfälschung. Neben der Untersagung der Weiterfahrt leiteten die Beamten aus diesem Grund auch ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung gegen ihn ein.

Nachdem die Mitteilungen über das auffällige Gespann auf der A 7 Richtung Norden gegen 9:30 Uhr bei der Autobahnpolizei eingegangen waren, hatte die Streife dieses kurz darauf im Rahmen der Fahndung in Höhe des "Kiliansblicks" bei Fuldabrück ausfindig gemacht und aus dem Verkehr gezogen. Bei der Kontrolle und dem Wiegen auf einer Fahrzeugwaage stellte sich dann heraus, dass das Zugfahrzeug, ein Sprinter, um 840 Kilogramm und somit um 24 Prozent überladen war. Außerdem stellten die Beamten erhebliche Mängel bei der Ladungssicherung fest. Dem 31-Jährigen untersagten sie aufgrund dieser Verkehrsverstöße zunächst die Weiterfahrt und brachten ihn zur Dienststelle. Dort nahmen sie seinen tadschikischen Führerschein, der selbst für die erfahrenen Autobahnpolizisten nicht zum alltäglichen Anblick gehörte, sprichwörtlich genauer unter die Lupe. Dabei entgingen den Beamten trotz dessen nicht die Fälschungsmerkmale, die auf eine Totalfälschung des Dokuments schließen ließen. Den Führerschein stellten sie für das weitere Verfahren wegen Urkundenfälschung als Beweismittel sicher.

Den 31-Jährigen entließen sie erst nach Zahlung einer Sicherheitsleistung zur Sicherung des Strafverfahrens und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß. Er musste sich zudem um die Herstellung der Verkehrssicherheit des Fahrzeuggespanns sowie um einen Ersatzfahrer kümmern.

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