Frankfurt (Oder) (ots) - Montag deckte die Gemeinsame Fahndungsgruppe der Bundespolizei und des polnischen Grenzschutzes gleich zwei Schleusungen von insgesamt sieben Personen auf. Polizisten nahmen auf der Bundesautobahn 12 / E30 zwei Schleuser vorläufig fest.
Montagnachmittag gegen 14:00 Uhr stoppte eine deutsch-polnische Streife einen PKW mit französischer Zulassung an der Rastanlage Biegener Hellen Nord. Neben dem 34-jährigen Fahrer befand sich eine fünfköpfige Familie aus Russland im Fahrzeug. Für Einreise und Aufenthalt erforderliche Dokumente konnte der 33-jährige Familienvater weder für seine 28-jährige schwangere Frau, noch für die drei Kinder im Alter von einem bis sieben Jahren vorweisen. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Bochum im März dieses Jahres einen Asylantrag der Familie abgelehnt hatte. Die russischen Staatsangehörigen waren bereits im Januar 2017 schon einmal nach Deutschland eingereist.
Gegen den wegen des Einschleusens von Ausländern polizeibekannten französischen Fahrer wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen die Geschleusten wird nunmehr wegen der unerlaubten Einreise nach Deutschland ermittelt. Die Familie wurde an die Zentrale Aufnahmestelle in Eisenhüttenstadt weitergeleitet.
Kurz vor Mitternacht stoppte eine gemeinsame Streife einen 38-jährigen Polen bei dem Versuch, zwei Inder nach Deutschland zu schleusen. Bei der Kontrolle des PKW am Grenzübergang Swiecko konnten die beiden indischen Staatsangehörigen lediglich ihre polnischen Asylbescheinigungen vorweisen.
Die Bundespolizei leitete gegen den polnischen Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen des Versuchs der Einschleusung von Ausländern nach Deutschland ein. Gegen die Geschleusten wurde ein Strafverfahren wegen des Versuches der unerlaubten Einreise eingeleitet. Die weitere Bearbeitung haben in diesem Fall die polnischen Behörden übernommen.
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