Wichtige Verkehrsinformationen der Polizei im Kreis Mettmann – Haan / Erkrath / Langenfeld – 1709060

POL-ME: Wichtige Verkehrsinformationen der Polizei im Kreis Mettmann - Haan / Erkrath / Langenfeld - 1709060
Symbolbild: Verkehrswarnung für Straßenbereiche in Haan, Erkrath und Langenfeld

Mettmann (ots) - Am Mittwoch, dem 13.09.2017, und am Donnerstag, dem 14.09.2017, kann es im Zuge einer überörtlichen Demonstration auch auf Straßen in Ortsbereichen der Städte Haan, Erkrath und Langenfeld zu unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Kurdische Jugendliche ziehen in diesen Tagen, in einem mehrtägigen Sternmarsch von Dortmund nach Köln, unter anderem auch durch das Mettmanner Kreisgebiet.

Auf ihrem Weg von Wuppertal nach Düsseldorf erreichen sie am Mittwochmittag des 13.09.2017, über die Vohwinkeler Straße (L 423) aus Wuppertal kommend, das Haaner Stadtgebiet im Bereich Gruiten. Ein Zwischenziel des Tages ist dort der örtliche S-Bahnhof, wo es dann im Bereich Bahn- und Thunbuschstraße auch kurzzeitig zu etwas größeren Verkehrsbeeinträchtigungen kommen könnte. Am frühen Nachmittag des gleichen Tages setzt der Demonstrationszug dann seinen Weg am S-Bahnhof in Alt-Erkrath fort, um über Bahnstraße und Morper Allee die Düsseldorfer Straße (L 357) zu erreichen, auf welcher die Teilnehmer Erkrath und das Kreisgebiet wahrscheinlich noch vor dem einsetzenden Berufsverkehr in Richtung Düsseldorf verlassen.

Am Donnerstagmittag des 14.09.2017 kehren die Demonstranten aber noch einmal für eine nur kurze Wegstrecke in den Kreis Mettmann zurück. Auf ihrer Tagesetappe von Düsseldorf nach Leverkusen zieht die Demonstration unter anderem über Düsseldorfer Straße (B 8) und Berghausener Straße (L 353) in Richtung S-Bahnhof Langenfeld-Berghausen, um Langenfeld und den Kreis Mettmann nach nur kurzer Zeit endgültig in Richtung Leverkusen zu verlassen.

Seitens der Veranstalter wird mit circa 100 Teilnehmern gerechnet. Während des polizeilich begleiteten Demonstrationszuges kann es immer wieder zu zeitlich begrenzten Sperrungen einzelner Straßen- und Streckenabschnitte kommen. Solche werden auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dabei gleichzeitig aber Beeinträchtigungen für Unbeteiligte so gering wie möglich zu halten.

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