Görlitz (ots) - Ein verurteilter Verkehrssünder, der nicht in der Lage war, die fällige Geldstrafe zu bezahlen, kam am Sonntag hinter Gitter. Der polnische Mann war zuvor am Nachmittag an der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf kontrolliert worden. Dabei fanden die Bundespolizisten heraus, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld einen Haftbefehl auf den 31-Jährigen ausgestellt hatte. Diesem Haftbefehl lag ein Urteil des Amtsgerichts Gütersloh aus September 2014 zugrunde. Der Tatvorwurf in diesem Zusammenhang lautet "Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sowie vorsätzliche Körperverletzung". Die Geldstrafe war letztlich auf 2.400 Euro festgelegt worden.
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