Aachen (ots) - Die Bundespolizei Aachen hat im Rahmen der Grenzüberwachung an der deutsch-niederländischen Grenze 2 Haftbefehle vollstreckt. Ein 48-jähriger Mann reiste mit dem PKW über die BAB 4, aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung staunten die Beamten nicht schlecht, gegen den Fahrzeugführer lagen insgesamt 3 Fahndungsnotierungen vor. Dabei waren 2 Haftbefehle. Zum einen wurde er von der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen unerlaubter Einreise gesucht. Hier musste er eine Geldstrafe in Höhe von 2000,-EUR entrichten. Ersatzweise drohten ihm 100 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Zum anderen fahndete die Staatsanwaltschaft Passau nach der Person. Hier lag ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor. Dieser sah eine Geldstrafe von 2400,-EUR vor. Auch hier drohten ihm 120 Tage Freiheitsentzug. Zur weiteren Klärung der Angelegenheit wurde er der Dienststelle zugeführt. Da er die geforderten Geldstrafen nicht aufbringen konnte, wurde er dem Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen zugeführt. Der Mann wird nun dem Haftrichter vorgeführt.
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