Freiburg (ots) - LANDKREIS EMMENDINGEN - (2 Meldungen) -
Denzlingen: Fahrradklau
Nach wie vor ist das Fahrrad zum einen ein beliebtes Fortbewegungsmittel, aber zum anderen leider auch ein begehrtes Objekt für Diebe. Manchmal sind es hochwertige Fahrräder, die nach Einschätzung der Polizei gewerbsmäßig und auch gezielt entwendet werden. Sehr oft ist es aber auch das Bahnhofsrad, das meist unzureichend oder überhaupt nicht gesichert irgendwo abgestellt und dann von einem unehrlichen Zeitgenossen benutzt wird. Übrigens ist auch dies eine Straftat, die zur Anzeige gebracht wird. Die Polizei rät in jedem Fall - also auch für das weniger wertvolle "Bahnhofsfahrrad"- zu einer ausreichenden Sicherung mit einem Schloss. Sinnvoll sind sicherlich hochwertige Schlösser, mit denen das Fahrrad am Rahmen mit einem anderen festen Gegenstand verbunden wird. Aus Erfahrung der Polizei vermeidet zumindest die oben zweitgenannte Gruppe von Dieben jeglichen Aufwand. Sie wird an Schulen und Bahnhöfen aber leider immer wieder fündig, wenn es um die Suche unverschlossener Fahrräder geht.
Denzlingen: Drogen im Park
Gleich drei jugendliche Denzlinger muss die Polizei zur Anzeige bringen, weil der Verdacht besteht, dass sie im Besitz von illegalen Betäubungsmitteln waren. Eine Polizeistreife fuhr Donnerstagnacht zunächst den Bereich des Denzlinger Gymnasiums und dann den daneben liegenden Stadtpark routinemäßig ab. Beim Erblicken des Streifenwagens flüchteten sofort mehrere Jugendliche. Im Park konnte die Polizei dann wenig später drei Jungs feststellen, die nach Angaben der Ermittler in einer deutlich wahrzunehmenden Wolke von Cannabisgeruch saßen. Die weiteren Maßnahmen der Ermittler zeigten, dass ihre Nase sie nicht täuschte. Bei einem der Jugendlichen konnten eine geringe Menge Betäubungsmittel und auch Utensilien zum Konsum und Verkauf von Betäubungsmitteln aufgefunden werden. Ferner stellten die aufmerksamen Beamten fest, dass vermutlich kurz vor ihrem Eintreffen ein Tütchen mit Marihuana weggeworfen wurde, das derzeit noch keinem der Dreien definitiv zugeordnet werden kann. Die Strafanzeige lautet nun für alle drei auf Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Die Ermittlungen dauern an. rb / wr
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