Grevenbroich-Innenstadt (ots) - Am Donnerstagabend (21.09.) erkannte eine 36-jährige Grevenbroicherin ihr gestohlenes Fahrrad an der Straße "Auf der Schanze" wieder. Anzeige bei der Polizei hatte die Eigentümerin zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestellt. Der 53-jährige Grevenbroicher, der mit dem Damenrad unterwegs war, gab der Polizei gegenüber an, den Drahtesel vor etwa einem Monat für "kleines Geld" einem Unbekannten am Montanushof abgekauft zu haben. Ob diese Aussagen der Wahrheit entsprechen, werden die Ermittlungen wegen Fahrraddiebstahls und Hehlerei ergeben.
Die Polizei kann gestohlene Gegenstände nur als solche erkennen, wenn der rechtmäßige Eigentümer den Diebstahl anzeigt und das Diebesgut zur Fahndung ausgeschrieben wird. Hierzu eignen sich Individualkennzeichnungen, zum Beispiel Fahrradrahmennummern. Wer sicher gehen möchte, dass sein Fahrrad eindeutig zugeordnet werden kann, lässt es codieren. Die Codierung, in Form eines individuellen Aufklebers am Rad, kann von Polizisten vor Ort überprüft und der Eigentümer so ermittelt werden. Zudem schreckt eine Codierung Gelegenheitstäter ab, denn die Wahrscheinlichkeit, anhand eines codierten Fahrrades überführt zu werden, ist hoch.
Auf den Polizeiwachen im Rhein-Kreis Neuss kann man sein Fahrrad während der normalen Bürodienstzeiten codieren lassen. Hierzu werden neben dem Fahrrad ein Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung) und ein Personalausweis benötigt.
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