Stralsund (ots) - Stralsund - Gestern Abend (25.09.17) gegen 22.30 Uhr stellten Bundespolizisten auf dem Bahnhaltepunkt Grünhufe einen schlafenden Mann auf der Sitzbank fest. Da laut Fahrplan kein Zug mehr fuhr, weckten die Beamten ihn.
Im Gespräch gab der 40-jährige Mann aus der Nähe von Stralsund an, gar keine Reiseabsichten zu haben. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass er bereits 30 Mal polizeilich in Erscheinung getreten ist, aber aktuell kein Eintrag im polizeilichen System des Bundes vorliegt. Als die Beamten sich nun verabschieden wollten, fragte der Mann: "Werde ich nicht per Haftbefehl gesucht?".
Die Beamten stutzten und prüften, ob bei der Landespolizei weitere Erkenntnisse zu der Person vorlagen. Und so war es tatsächlich...
Der Mann wurde 2016 wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 622 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 36 Tagen rechtmäßig verurteilt. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, hatte die Staatsanwaltschaft Stralsund ihn per Haftbefehl zur Strafvollstreckung ausgeschrieben.
Trotz Ehrlichkeit und Schuldbewusstsein, ging es für den Mann direkt in die Justizvollzugsanstalt, denn die offene Geldstrafe konnte er nicht aufbringen.
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