Coesfeld (ots) - Mehrere Zeugenhinweise und eigene Ermittlungen führten Polizisten zur Mutter des toten Säuglings. Die junge Frau aus dem Münsterland gab in ihrer Vernehmung an, dass sie ungewollt schwanger wurde und sie dieses zunächst nicht bemerkt habe. Erst bei einer gynäkologischen Routineuntersuchung habe sie von der weit fortgeschrittenen Schwangerschaft erfahren. Mit ihrer Frauenärztin habe sie sich über ihre persönliche Lage und den Möglichkeiten vor und nach der Geburt ausgetauscht. Ihrem sozialen Umfeld habe sie die Schwangerschaft verheimlicht. Im Juli habe die junge Frau den Säugling dann plötzlich und unerwartet tot zur Welt gebracht. Sie erklärte alleine zu Hause und mit der Situation überfordert gewesen zu sein. "Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keine Zweifel an der Darstellung der jungen Mutter, werden aber durch weitere Ermittlungen und Untersuchungen die Aussage nun überprüfen", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. Für Medienauskünfte steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0251 494 2415 zur Verfügung.
Meldung von Montag, 25.09.2017, Nr. 3088212
Coesfeld - Nachtrag zur Pressemitteilung "Toter Säugling in Parkanlage entdeckt" (ots, 23.09.2017, 22.13 Uhr)
Am Sonntag (24.09.) wurde der in Dülmen-Buldern aufgefundene tote Säugling im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster obduziert. Dabei wurde festgestellt, dass es sich bei dem Leichnam um einen neugeborenen Jungen handelt. "Hinweise auf erkennbare, äußere Gewalteinwirkung konnten nicht erlangt werden. Die Ermittlungen zur Todursache und zum Todeszeitpunkt dauern an", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. Die Herkunft des kleinen Jungen ist noch unbekannt. Möglicherweise hat die Kindesmutter die Schwangerschaft verdrängt, verleugnet oder verheimlicht und wurde von dem Geburtsgeschehen überrascht. Vielleicht befand sich die Mutter des noch namenlosen Babys in einer ausweglosen Situation und benötigt deshalb Hilfe. Im Zusammenhang mit dem Auffinden des toten Säuglings bittet die Polizei um Mithilfe: 1. Wem ist ein Mädchen oder eine Frau aufgefallen, die sich in den letzten Monaten verändert hat. Dies könnte sich durch auffällige Gewichts zu- oder abnahmen, Veränderungen des Kleidungsstils, Vermeidung von Sport oder anstrengenden Tätigkeiten und einem sozialen Rückzug gezeigt haben? 2. Wer hat Wahrnehmungen im Bereich des Fundortes des Schlosses Buldern gemacht, die im Zusammenhang mit dem toten Säugling stehen könnten? Hinweise, die auch diskret behandelt werden können, bitte an die Polizei unter der Rufnummer 02594 7930. Für Medienauskünfte steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0172 2913810 zur Verfügung.
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