Kiel (ots) - Technische Kreativität nützt im Straßenverkehr meist wenig, wenn dabei die nötigen Paragraphen der Rechtsprechung nicht beachtet werden. Diese Erfahrung machte der Fahrer eines Gefährts der Marke Eigenbau, als Beamte des Bezirksreviers ihn kontrollierten.
Die Polizisten bemerkten den 26-Jährigen Mittwochnachmittag in der Segeberger Landstraße, als er laut Anzeigenprotokoll "sitzend und mit zügiger Fahrweise" den dortigen Radweg in der Gegenrichtung befuhr. Im Rahmen der folgenden Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der technisch offenbar versierte Mann ein handelsübliches, elektronisch betriebenes Self-Balance-Board zusätzlich mit einer Sitzschale, zwei Lenk- und einem Antriebshebel sowie einer Mittelstange mit Lenkrolle und Fußrasten ausgestattet hatte.
Problem dabei: Für die Inbetriebnahme eines solchen Eigenbaus nicht nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B nötig, sondern gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung ein Einzelgutachten erforderlich. Darüber hinaus muss eine Haftpflichtversicherung gemäß Pflichtversicherungsgesetz vorliegen. Der Mann konnte lediglich eine Fahrerlaubnis vorlegen. Wegen der übrigen Tatbestände ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das Gefährt stellten die Beamten sicher.
Angehängt eine Abbildung des Gefährts. Bilder sagen manchmal mehr als Worte..
Matthias Arends
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