Butterflymesser beschlagnahmt und zwei Haftbefehle durch die Bundespolizei vollstreckt

Hamburg (ots) - Die Bundespolizei entdeckte am Wochenende ein Butterflymesser im Gepäck eines Fluggastes und vollstreckte gleich zwei Haftbefehle am Flughafen Hamburg.

Bevor das Reisegepäck der Fluggäste an Bord eines Flugzeuges verladen wird, kontrolliert die Bundespolizei jedes einzelne Stück. Für einen 18-jährigen Deutschen hatte das am späten Sonntagabend Konsequenzen. Bei dem jungen Mann stellten die Beamten ein Butterflymesser im Reisegepäck fest. Da es sich bei einem Butterflymesser um eine verbotene Waffe handelt, beschlagnahmten die Beamten dieses. Zudem erstatteten die Bundespolizisten eine Strafanzeige gegen den 18-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seinen Weg fortsetzen.

Am frühen Sonntagmorgen machte sich eine 46-jährige deutsche Staatsangehörige auf den Weg in die Türkei. Vor der Ausreise nach Antalya passierte die Frau die Ausreisekontrolle am Flughafen Hamburg. Bundespolizisten kontrollierten den vorgelegten Reisepass und stellten eine Fahndung der Staatsanwaltschaft Berlin fest. Die 46-Jährige war wegen Betruges vom Amtsgericht Berlin im Frühjahr 2016 zu einer Geldstrafe von 600,00 Euro verurteilt worden. Bisher hatte die Frau den Betrag und weitere 103,25 Euro Verfahrenskosten nicht beglichen. Nach Zahlung der Geldstrafe und Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen bei der Bundespolizei am Flughafen Hamburg, durfte die 46-Jährige Ihre Reise antreten.

Bereits am späten Freitagabend kontrollierten Bundespolizisten einen 40-jährigen tunesischen Staatsangehörigen. Dieser legte den Beamten seinen Reisepass vor. Als die Bundespolizisten die Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem abglichen, stellten sie eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Hagen fest. Der Mann war Ende 2015 vom Amtsgericht Lüdenscheid wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 1675,00 Euro verurteilt worden. Den Betrag hatte der Mann bisher nicht bezahlt. Dies holte er am Flughafen Hamburg vor seiner Ausreise nach. Die Beamten ließen den Mann nach der Zahlung des offenen Geldbetrages weitereisen.

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