Grevesmühlen (ots) - Der sogenannte "Zebrastreifen" oder korrekterweise der Fußgängerüberweg gewährt Fußgängern das Recht, trotz Fahrzeugverkehr die Straße zu überqueren. Fahrzeugführer haben dann bei entsprechenden Verkehrszeichen zu halten. Das Recht der Fußgänger gilt jedoch nicht für Radfahrer. Damit Radler von diesem Recht ebenfalls Gebrauch machen können, müssen sie von ihrem Rad absteigen. Nur wenn die Fahrbahn frei ist, darf ein Radfahrer den Fußgängerüberweg überfahren. Auf diese Regelung möchte die Polizei anlässlich eines Unfalls in Grevesmühlen erneut hinweisen. Am Mittwochmorgen kam es in der Rehnaer Straße in Grevesmühlen zu einer Kollision zwischen Pkw und Fahrrad, als ein Schüler plötzlich den Fußgängerüberweg im Bereich der Theodor-Storm-Straße befuhr. Eine Pkw-Fahrerin konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und es kam zum Zusammenstoß. Der 14-jährige Radler stürzte und verletzte sich leicht. Seine Verletzungen wurden im Krankenhaus behandelt. Die Polizei bittet Fahrzeugführer auch weiterhin besonders achtsam auf Schulwegen zu sein. Der Schulbeginn liegt bereits einen Monat zurück. Insbesondere jüngere Verkehrsteilnehmer verfügen leider noch nicht über umfassende Fähigkeiten und Kenntnisse im Zusammenhang mit den Straßenverkehrsregeln. Die Aufmerksamkeit sollte daher im Bereich von Schulen und Kindergärten über das gesamt (Schul-)Jahr in hohem Maße geschärft sein.
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