Versuchter Enkeltrick – 83-Jährige reagiert taff – 21-Jähriger festgenommen


09.10.2017, PP Unterfranken

Versuchter Enkeltrick – 83-Jährige reagiert taff – 21-Jähriger festgenommen
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 09.10.2017<br />
WÜRZBURG / VERSBACH. Unbekannte haben am Freitag versucht, mit dem bekannten Enkeltrick eine 83-Jährige um eine hohe Summe Bargeld zu bringen. Die Seniorin merkte aber sofort was gespielt wird und verständigte die Polizei. In der Folge konnte ein 21-Jähriger festgenommen werden, er sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft.


Am Freitagvormittag hatte das Telefon der Rentnerin das erste Mal geklingelt. Eine Frau gab sich als eine Verwandte namens Susanne aus und forderte 15.000 Euro für einen Wohnungskauf. Die 83-Jährige durchschaute die Masche sofort, ließ sich aber auf das Gespräch ein. Nach dem Telefonat verständigte sie umgehend die Polizei. In der Folge betreuten Kräfte der Kriminalpolizei die rüstige Seniorin. Die Betrüger meldeten sich im Laufe des Tages immer wieder und gaben sich u. a. als Notar, Bankmitarbeiter und Polizeibeamte aus.

Kurz nach 17:00 Uhr informierte man die Rentnerin darüber, dass das Geld von einem Kollegen der „Susanne“ abgeholt werde. Beamte der Würzburger Kripo nahmen nach Übergabe eines Kuverts schließlich einen 21-Jährigen polnischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz in Deutschland fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde er am Samstagvormittag einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen Betrugs und die Beamten brachten den Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt. Die weiteren Ermittlungen führt die Würzburger Kripo in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg.

Die Sachbearbeiterin der Kriminalpolizei bittet nun weitere Betroffene, sich mit der Kripo unter Tel. 0931/457-1732 in Verbindung zu setzen.

Wie der vorliegende Fall zeigt, ist es unabdingbar, dass gerade ältere Menschen über das Phänomen Enkeltrick aufgeklärt sind. Denn nur das schnelle Erkennen des Betrugs und das sich anschließende rasche Wählen des Notrufs sind die Voraussetzung, solche Täter dingfest zu machen.