Oberhausen (ots) - Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wird ein neuer Straftatbestand (§315d StGB) eingeführt. Bisher wird die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet.
Bestraft wird künftig schon der Versuch, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden (§ 315f StGB). Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen «grob verkehrswidrig und rücksichtslos» rasen.
In Oberhausen kümmern wir uns zunächst aber erst einmal weiter um die "Schnellfahrer", die durch ihr unangepasstes Verhalten ebenfalls unschuldige Verkehrsteilnehmer gefährden und schädigen können:
Montag 16.10.2017 Landwehr, Rolandstraße und Mühlenstraße
Dienstag 17.10.2017 Mühlenstraße, Landwehr und Mülheimer Straße
Mittwoch 18.10.2017 Hausmannsfeld, Alstadener Straße und Virchowstraße
Donnerstag 19.10.2017 Rechenacker, Mühlenstraße und Alstadener Straße
Freitag 20.10.2017 Sühlstraße, Graßhofstraße und Danziger Straße
Samstag 21.10.2017 Am Förderturm
Sonntag 22.10.2017 Königshardter Straße / Everslohstraße
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