Bad Reichenhall / Freilassing / Passau (ots) - Die Bundespolizei hat am Donnerstag (12. Oktober) einen mutmaßlichen Schleuser in die Bad Reichenhaller Haftanstalt gebracht. Auch seine beiden Begleiter, die der 35-Jährige ohne die erforderlichen Dokumente ins Land gebracht hatte, sitzen inzwischen hinter Gittern. Sie waren kurz zuvor bereits in Passau beim Versuch der unerlaubten Einreise erwischt worden.
Bundespolizisten hatten die drei Männer in der Nacht zu Donnerstag am Bahnhof Freilassing kontrolliert. Lediglich der älteste der Gruppe, ein 35-jähriger Iraner, konnte sich mit seinem österreichischen Flüchtlingspass ausweisen. Er gab an, bereits seit rund acht Jahren in Österreich zu wohnen und ein Studium in Linz zu absolvieren. Die anderen zwei hatten keine Identitätsdokumente bei sich. Beide behaupteten zunächst, aus Syrien zu stammen. Recherchen ergaben allerdings, dass es sich bei dem 25-Jährigem und seinem 34 Jahre alten Kumpanen um Landsleute des iranischen Fahrers handelt. Wie sich herausstellte, waren sie in seinem Pkw von Linz nach Deutschland gereist. Die Beamten fanden das abgestellte Fahrzeug, in dem sich die Rucksäcke der Geschleusten befanden, am Bahnhofsvorplatz. Zudem ergaben erste Ermittlungen, dass die Passauer Bundespolizei beide Männer bereits einen Tag zuvor beim Versuch der unerlaubten Einreise im Zug festgenommen und nach Österreich zurückgewiesen hatte.
Alle drei Männer wurden zum Bundespolizeirevier gebracht. Dort gaben die Geschleusten an, insgesamt rund 400 Euro für die Mitnahme nach Deutschland an ihren Fahrer gezahlt zu haben. Der Kontakt sei über einen Mittelsmann erfolgt. Obwohl sich ihr mutmaßlicher Schleuser durch widersprüchliche Aussagen zu rechtfertigen versuchte, musste er auf richterliche Anordnung hin die Untersuchungshaft antreten. Dort wird er sein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern abwarten müssen. Auch seine Begleiter befinden sich mittlerweile in der Justizvollzugsanstalt Bad Reichenhall. Wegen des erneuten Versuchs der unerlaubten Einreise verurteilte sie das Amtsgericht Laufen zu Haftstrafen von je zwei Monaten.
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