BPOLI LUD: Verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen

Görlitz (ots) - 113 verbotene Feuerwerkskörper zogen Bundespolizisten am Samstagnachmittag in Bad Muskau aus dem Verkehr. Die Knaller waren während der Kontrolle eines 17-Jährigen aus Magdeburg in dessen Einkaufstüte gefunden worden. Einerseits fehlte den Erzeugnissen das erforderliche Zulassungszeichen, andererseits handelte es sich zum Teil um Feuerwerk der Kategorie drei. Für den Umgang mit pyrotechnischen Produkten der Kategorie drei und vier verlangt der Gesetzgeber neben der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und Zulassung den Besitz einer behördlichen Erlaubnis. Das Verbringen der Knallkörper in die Bundesrepublik wird nun Konsequenzen für dessen Käufer haben. Er wurde wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt. Zudem wird ihm die Bundespolizei die Kosten, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Vernichtung der Produkte entstehen, in Rechnung stellen.

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