Süßlich duftende Rollerkontrolle

Iserlohn (ots) - Montagmittag bemerkten Polizeibeamte einen Rollerfahrer, der an der Kampstraße mit seinem Fahrzeug über den Gehweg fuhr. Die Einladung zur Verkehrskontrolle nahmen die Beamten an. Und diese sollte ein Sammelsurium an Verkehrsverstößen zu Tage fördern.

Da wäre zunächst das unzulässige Fahren auf einem Gehweg (1. Verstoß). Die Frage nach dem Führerschein führte zügig zu der Erkenntnis, dass diese gar nicht erst vorhanden war (2. Verstoß). Nicht zu vergessen, dass auch Versicherungen ihre Daseinsberechtigung haben. In diesem Fall ebenso nicht vorhanden (3. Verstoß). Ein Blick in die Augen des Mannes endete schließlich in einer Blutprobe wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss (Marihuana, 4. Verstoß).

Wie sich nun noch zeigen sollte haben nicht nur unsere Diensthunde einen hervorragenden Geruchssinn. So entging den Beamten nicht der typisch süßliche Duft von Marihuana. Auf Nachfrage drückte der Rollerfahrer den Beamten ein kleines Päckchen der verbotenen Substanz in die Hand. Die anschließende Durchsuchung des Mannes und seines Rollers führte im Helmfach ein weiteres und größeres Päckchen zu Tage (5. Verstoß).

Dass der 38-jährige Iserlohner bei seiner Fahrt keinen Helm trug (6. Verstoß) sei hier nur am Rande erwähnt. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt.

Im Ergebnis ein eindrückliches Beispiel dafür wie man es nicht macht.

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