Klingenthal/Reichenbach/V. (ots) - Gestern Abend vollstreckten Beamte der gemeinsamen Fahndungsgruppe von Bundes- und Landespolizei im Vogtland zwei Haftbefehle. Während einer der davon Betroffenen durch Vor-Ort-Zahlung einem Gefängnisaufenthalt entging, musste der andere die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Zunächst suchten die Beamten in Klingenthal einen 27-Jährigen an dessen Wohnanschrift auf und konfrontierten ihn mit einer noch offenen Zahlung in Höhe von 500 Euro aus einer Anfang dieses Jahres erfolgten Verurteilung des Mannes durch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Person zahlte den Betrag vor Ort und durfte deshalb zu Hause bleiben. Erspart blieb ihm damit eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Anders verlief die Kontrolle eines 39-Jährigen kurze Zeit später im vogtländischen Reichenbach. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl des Amtsgerichts Plauen aus dem vergangenen Jahr wegen Diebstahls. Der Vogtländer war nicht in der Lage, die verhängte Geldstrafe in Höhe von 1.170 Euro zu zahlen und musste deshalb die ersatzweise angeordnete Freiheitsstrafe von 90 Tagen antreten. Hierzu brachten in die Einsatzkräfte in die Justizvollzugsanstalt Zwickau.
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