Cloppenburg/Vechta (ots) - Fahren ohne Fahrerlaubnis in Vechta
Am 20.10.2017; 18:37 Uhr, befuhr ein 32-jähriger Achimer mit seinem VW Transporter die Füchteler Straße in Vechta. Da sich am VW Transporter ein zweiachsiger Anhänger und auf diesem ein Wohnwagenanhänger befand, entschlossen sich die Beamten das Gespann zu kontrollieren. Hierbei stellte sich heraus, das die erlaubte Gesamtmasse des Zuges überschritten war und der Fahrzeugführer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt in der Kombination untersagt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis in Vechta
Am 20.10.2017, gg. 13:00 Uhr, befuhr ein 29jähriger Einwohner aus Vechta mit seinem 50ccm Motorroller in Vechta die Oldenburger Straße. In Höhe des Kreisverkehrs kam er mit seinem Roller zu Fall. Es entstand kein Personen- und Sachschaden. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und der Roller nicht versichert ist. Weiterhin wurde festgestellt, dass am Roller ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2016 (Farbe grün) angebracht war, welches mit schwarzer Farbe verändert wurde. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Verkehrsunfall mit Radfahrerin in Vechta
Am 20.10.2017; 18:32 Uhr, beabsichtigte eine 27 jährige PKW-Fahrerin aus Rahden von der Kronenstraße auf die Große Straße in Vechta zu fahren. Hierbei übersah sie die von links kommende 62 jährige Radfahrerin aus Lutten, die den Gehweg befuhr. Die Radfahrerin stürzte und verletzte sich leicht.
Fahren ohne Fahrerlaubnis in Lohne
Am 20.10.2017; 17:15 Uhr, wurde ein 15-jähriger Steinfelder mit seinem Roller auf der Steinfelder Straße in Lohne überprüft. Aufgrund von Manipulationen am Roller erreichte das Fahrzeug eine höhere Endgeschwindigkeit, wofür der 15-jährige keine Fahrerlaubnis besaß. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis in Damme
Am 20.10.2017; 19:37 Uhr, wurde ein 16-jähriger aus Damme mit seinem Kleinkraftrad Roller auf der Rottinghauser Straße in Damme festgestellt. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer keine erforderliche Fahrerlaubnis inne hatte. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
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