Görlitz (ots) - Am vergangenen Samstag deckte die Bundespolizei vier Fälle von waffenrechtlichen Verstößen auf. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren richten sich in diesem Zusammenhang gegen einen polnischen (29) und einen ukrainischen Mann (38) sowie gegen zwei Deutsche (25, 46). p>
Der 29-Jährige war gegen 01:30 Uhr auf der Autobahn bei Görlitz kontrolliert worden. In seinem BMW entdeckten die Beamten zunächst einen Teleskopschlagstock, später noch eine schussbereite CO2-Waffe. Hinsichtlich des sichergestellten Schlagstockes wird der Fahrzeugführer nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. Die sichergestellte Gaspistole dagegen wird für Post von der Staatsanwaltschaft sorgen. Schließlich fehlte dem Beschuldigten der notwendige Waffenschein für diese Pistole.
Ein paar Stunden später wurde der 38-Jährige und dessen ukrainischer Kleintransporter auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße kontrolliert. Dabei sorgte eine Taschenlampe, die zu diesem Zeitpunkt neben dem Fahrersitz lag, für Aufmerksamkeit. Beim genaueren Hinsehen stellte sich heraus, dass es sich bei der Lampe um einen getarnten Elektroschocker handelte. Das Gerät wurde daraufhin sichergestellt.
Die 25 Jahre und 46 Jahre alten Männer sind gegen 13.00 Uhr in Bad Muskau angetroffen worden, als sie mit einem VW Golf über die Stadtbrücke nach Deutschland einreisten. Als die Beamten sich den Kofferraum des VW anschauten, fiel ihnen ein Luftdruckgewehr und eine Luftdruckpistole auf. Auf Nachfrage erklärten beide, dass sie die Waffen soeben in Polen gekauft hätten. Sowohl dem Gewehr als auch der Pistole fehlte allerdings die notwendige Kennzeichnung. Angesichts der fehlenden Kennzeichnung konnten die Brandenburger auch keine Waffenbesitzkarten vorweisen. Die Heimfahrt in den Elbe-Elster-Landkreis trat das Duo dann "waffenfrei" an. Im Gepäck dagegen befand sich nun jeweils eine Strafanzeige.
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