Sachbeschädigung in Böblingen; Einbruch in Böblingen; Betrunkener in Böblingen in Gewahrsam genommen

Ludwigsburg (ots) - Böblingen: Pkw zerkratzt

Ein Sachschaden von rund 1.000 Euro hinterließ ein bislang unbekannter Täter an einem VW Polo, der zwischen Freitag 14:00 Uhr und Samstag 12:00 Uhr in der Theodor-Storm-Straße in Böblingen abgestellt war. Durch den Unbekannten wurden beide Fahrzeugtüren auf der Beifahrerseite zerkratzt. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Böblingen, Tel. 07031/13-2500, entgegen.

Böblingen: Einbruch in Bar

Auf Bargeld und Zigaretten hatten bislang unbekannte Täter es wohl abgesehen, die am Sonntag zwischen 04:30 und 07:30 Uhr eine Bar in der Stuttgarter Straße in Böblingen heimsuchten. Über eine zuvor aufgehebelte Glastür verschafften sich die Unbekannten Zutritt zum Lokal. Dort brachen sie mehrere Geldspielautomaten und einen Zigarettenautomaten auf und entwendeten das darin befindliche Bargeld sowie Zigarettenpackungen in bislang unbekannter Höhe. Der entstandene Sachschaden konnte noch nicht beziffert werden. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Böblingen, Tel. 07031/13-2500, in Verbindung zu setzen.

Böblingen: Betrunkener in Gewahrsam genommen

Ein aufmerksamer Zeuge teilte am Sonntag gegen 16:45 Uhr der Polizei mit, dass ein Mann am Bahnhofsvorplatz in Böblingen mit einer Holzlatte unterwegs sei und damit augenscheinlich andere Passanten bedrohte. Hinzugezogene Polizeibeamte konnten den mutmaßlich alkoholisierten 54-jährigen Mann schließlich antreffen und vorläufig festnehmen. Beim Eintreffen der eingesetzten Beamten hatte der Zeuge dem Betrunkenen die Holzlatte bereits abgenommen, sodass keine Personen zu Schaden kamen. Der 54-Jährige wurde im weiteren Verlauf zum Polizeirevier Böblingen gebracht. Auf richterliche Anordnung hin musste er bis 22.00 Uhr in der Gewahrsamseinrichtung bleiben. Da der 54-Jährige während der polizeilichen Maßnahmen die eingesetzten Polizisten mehrfach beleidigte, muss er nun mit einer Anzeige wegen Beleidigung rechnen.

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