Ein Dokument
Wiesbaden (ots) - Am 31.10.2017 werden wieder viele gute Geister durch die Straßen ziehen und getreu dem Motto "Süßes oder Saures" eine Süßigkeitenspende einfordern.
Auch an Halloween gelten Recht und Gesetz!
Leider haben Halloween-Nächte immer öfter auch ein juristisches Nachspiel. In der Gruppe und im Schutze der Nacht fällt bei manchem die Hemmschwelle, so dass es im Laufe einer eigentlich fröhlichen Nacht zu Sachbeschädigungen, Vandalismus, Hausfriedensbruch und Raub bis hin zur Gefährdung des Straßenverkehrs kommen kann. Auch für Eltern kann Halloween zum "Horror" werden, da sie für Straftaten ihrer minderjährigen Kinder in Einzelfällen haftbar gemacht werden können.
Was Du nicht willst, das man Dir tu'...
Gegenseitiger Respekt und Verständnis sollte an diesem Abend selbstverständlich sein. Auch wenn Sie nicht an Halloween teilnehmen möchten, sollten alle Seiten grundsätzlich miteinander reden, um Missverständnisse auszuräumen.
Damit es erst gar nicht zu Unstimmigkeiten kommt, geben wir Ihnen folgende Tipps:
Die hessische Polizei wünscht allen "guten" Geistern ein fröhliches und sicheres Halloween.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Pressestelle
Christoph Schulte
Telefon: (0611) 83-8310 Fax: (0611) 83-8315
E-Mail: pressestelle.hlka@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de