Friedberg (ots) - Die Grenze zwischen Spaß und Ernst ist schwimmend und wird von jedem anderes gezogen. Weil das so ist, gibt es auch keine klaren Regeln, ab wann ein vermeintlicher Scherz übers Ziel hinausgeschossen ist. Sicher ist, dass ein Spaß immer dann zu weit geht, wenn andere zu Schaden kommen.
Angeregt durch einen Kinofilm, einen Beitrag im Internetforum oder die Erzählung von anderen - auf vielfältige Weise kommen vermeintliche Scherze und Ideen zu Stande, mit denen mancher Witzbold andere Erschrecken oder ärgern möchte. Die Polizei ist grundsätzlich kein Spielverderber, jedoch dafür da andere vor Schaden zu bewahren.
Was könnte passieren?
Unser Rat an alle, die grundsätzlich gerne Späße machen oder auch "nur" an Halloween unter dem Motto "Süßes, sonst gibt´s Saures" losziehen wollen:
*** Vorher die Folgen des eigenen Handelns bedenken ***
Vielleicht helfen dabei diese Fragen: "Wie würde ich reagieren, wenn ich in der Haut des Erschreckten stecken würde?" und "Was könnte meine Tat für Schäden anrichten?"
Ermittlungen wegen diverser Straftatbestände von der Sachbeschädigung, über die Nötigung bis zur Körperverletzung könnten die Folge. Hinzu kämen Schadensersatzforderungen und dann eben vielleicht im Nachgang doch auch quälende Gewissensbisse.
Also: Köpfchen einschalten!
Und: Erwachsene sollten nicht vergessen, dass sie ein Vorbild für die vielen Kleinen sind, die gerade zu Halloween auch gerne durch die Straßen gehen, um Süßes zu bekommen.
Die Polizei wünscht allen "guten Geistern" ein schöne Halloweenzeit.
Sylvia Frech, Pressesprecherin
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