Lüneburg (ots) - Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
Einige Familie feiern am kommenden Dienstag den Reformationstag, andere Halloween. Dank des Mönches und Theologieprofessors Martin Luther, der vor 500 Jahren am Abend vor Allerheiligen an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg 95 Thesen angeschlagen und damit die Reformation der Kirche eingeleitet hat, ist der 31. Oktober in diesem Jahr ein Feuertag.
Auch in diesem Jahr werden wieder viele Kinder in der Region gruselig maskiert durch die Straßen ziehen und die Bewohner mit dem Ausspruch "Süßes oder Saures" vor die Wahl eines Streiches oder einer süßen Spende stellen.
Zu bedenken gilt, dass nicht jeder "mitmacht" bei Halloween. Viele Menschen freuen sich über die fantasievoll verkleideten Besucher, aber zur Herausgabe von Süßigkeiten ist niemand verpflichtet.
Wie schon in den vergangenen Jahren appelliert die Polizei an die Kinder und Jugendlichen, die Scherze nicht zu übertreiben, denn: "Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!". So haben viele dieser Streiche in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel.
Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern = Sachbeschädigung!, Herausreißen von Pflanzen = Sachbeschädigung!, Herausheben von Gullydeckeln = Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr! oder Beschmieren von Autos = Sachbeschädigung! gehören zwischenzeitlich leider zum Repertoire mancher "Gespenster".
Die Polizei wird in der Halloween-Nacht deshalb vermehrt unterwegs sein und dem Treiben ggf. Einhalt gebieten. Hexen und Monster unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden. Jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden. Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren und Konsequenzen von üblen Scherzen und Streichen aufzuklären.
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